Wartungsformular
Wir von KOBRA BIKES garantieren für unsere Qualität. Jedes Fahrrad durchläuft eine strenge Qualitätskontrolle und erfüllt hohe Anforderungen, um die Qualität zu gewährleisten. Trotz dieser Kontrollen und Auflagen kann es passieren, dass etwas schief geht. Zum Glück bieten wir deshalb eine 2-Jahres-Garantie auf jedes KOBRA Fatbike! In diesem Artikel werden wir die Garantiebedingungen näher erläutern.
Garantie-Bedingungen
- KOBRA BIKES garantiert, dass die gelieferten Produkte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den zumutbaren Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
- Die Garantie kann nur vom eingetragenen Eigentümer des betreffenden Produkts in Anspruch genommen werden.
- Die Garantie ist im Falle eines Weiterverkaufs von c2c übertragbar, vorausgesetzt das Serviceheft + Originalrechnung sind vorhanden.
- Die von KOBRA BIKES auf der Grundlage dieser Bedingungen gewährte Garantie berührt nicht die Möglichkeit, KOBRA BIKES nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches zu verklagen.
Garantiezeit
Für alle KOBRA Fatbike-Modelle gilt eine Garantie von 2 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler, sofern vom Hersteller nicht anders angegeben.
Umfang der Garantie
- Während der Garantiezeit werden alle von KOBRA BIKES festgestellten Material- und/oder Konstruktionsmängel nach Ermessen von KOBRA BIKES repariert oder ersetzt.
- Die Kosten für den Transport zu und von KOBRA BIKES gehen zu Lasten des Verbrauchers, es sei denn, KOBRA BIKES hat festgestellt, dass eine Garantie besteht; in diesem Fall werden die Transportkosten erstattet.
- Wenn ein bestimmtes Teil unter die Garantie fällt und das Original nicht mehr verfügbar ist, stellt KOBRA BIKES eine mindestens gleichwertige Alternative zur Verfügung.
Einreichung von Garantieansprüchen
Die Garantieansprüche müssen unter Vorlage des betreffenden Produkts und eines gültigen Kaufbelegs bei KOBRA BIKES zur Prüfung eingereicht werden. Dieses Angebot erfolgt zu den von KOBRA festgelegten Bedingungen. Kosten, die Dritten entstehen (mit Ausnahme von anerkannten KOBRA Fatbike-Händlern), werden von KOBRA BIKES nicht erstattet, sofern nicht anders angegeben. Die im Rahmen der Garantie ausgetauschten Teile werden stets 3 Monate lang im Zusammenhang mit einer eventuellen Garantieprüfung aufbewahrt.
Haftung
Ein von KOBRA BIKES gewährter Garantieanspruch bedeutet nicht, dass KOBRA BIKES die Haftung für entstandene Schäden übernimmt. Die Haftung von KOBRA BIKES geht nie über das hinaus, was in den vorliegenden Bedingungen beschrieben ist. Jede Haftung von KOBRA BIKES für Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Ausschluss von Garantieleistungen
- Auf Verschleißteile wie Reifen, Ketten, Sättel, Kettenblätter, Freiläufe, Kassetten, Rahmen, Züge, Bremsklötze usw. kann keine Garantie gegeben werden, es sei denn, es liegen Konstruktions- und/oder Materialfehler vor. "Normale" Abnutzung durch den Gebrauch ist daher ausgeschlossen.
- In den folgenden Fällen erlischt die Garantie:
- Unsachgemäße und/oder unvorsichtige Verwendung des Produkts und Verwendung, die nicht dem vorgesehenen Verwendungszweck entspricht;
- Das Produkt wurde nicht gemäß den vom Hersteller vorgeschriebenen Anweisungen gewartet;
- Technische Reparaturen wurden nicht fachgerecht oder von KOBRA / einem anerkannten KOBRA Fatbike-Händler durchgeführt;
- Nachträglich eingebaute Teile entsprechen nicht der technischen Spezifikation des jeweiligen Produktes oder wurden falsch eingebaut;
- Beim Aufrüsten, in welcher Form auch immer, erlischt die Garantie des KOBRA Fatbikes. Zum Beispiel durch Anpassung der Software, die von der originalen/vorgeschriebenen Software von KOBRA BIKES abweicht. Und / oder Anpassungen, die das Fahrrad schneller als 25km/h fahren lassen und/oder eine Leistung von mehr als 250w haben. Die Anwendung einer der oben genannten Maßnahmen führt zum Erlöschen der Garantie.
Wartung
KOBRA BIKES empfiehlt, die gekauften Produkte gemäß den Anweisungen im Abschnitt "Fatbike-Wartung" zu warten. Eine rechtzeitige und professionelle Wartung verlängert die Lebensdauer und beugt möglichen Problemen vor. Bei Nichtbeachtung erlischt dein Garantieanspruch.
Um deine Garantie auf das KOBRA Fatbike zu erhalten, müssen die untenstehenden Bedingungen im Abschnitt "Fatbike-Wartung" erfüllt werden.
Die Wartung kann bei einem unserer Händler oder einer unserer Servicestellen durchgeführt werden. Alle Servicestellen finden du auf der KOBRA-Karte. du können selbst keinen Termin vereinbaren? Dann kontaktieren du uns bitte unter, damit wir den Wartungstermin vereinbaren können.
KOBRA BIKES empfiehlt, gekaufte Produkte gemäß den Anweisungen des jeweiligen Herstellers zu warten. Eine rechtzeitige und fachgerechte Wartung verlängert die Lebensdauer und beugt Problemen vor. Eine unterlassene Wartung kann zum Verlust des Garantieanspruchs führen. Lesen du weiter für weitere Informationen zur Wartung von KOBRA BIKES.
Wartungsplan
Jedes KOBRA Fatbike hat eine Werksgarantiezeit von 2 Jahren. Eine der Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Werksgarantie ist die rechtzeitige Wartung durch einen autorisierten Händler. Nachfolgend finden du die Wartungsrichtlinien mit den Preisen pro Durchgang.
Service 1 : Bei 500 km oder nach 3 Monaten* 0 Euro inkl. MwSt.
Service 2 : Bei 2000 km oder nach 6 Monaten* +- 55 Euro inkl. MwSt.
Service 3 : Bei 4000 km oder nach 12 Monaten* +- 55 Euro inkl. MwSt.
Service 4 : Bei 6000 km oder nach 18 Monaten* +- 55 Euro inkl. MwSt.
Bei jedem weiteren 2000 km nach dem letzten Service bis zum Ende der Garantiezeit +- 55 Euro inkl. MwSt.
Auch nach Ablauf der Garantiezeit empfehlen wir eine Wartung alle 6 Monate oder alle +- 2000 km.
* BITTE BEACHTEN SIE: Um die Garantie aufrechtzuerhalten, setzen wir eine Marge von 200 km und/oder 1 Monat an. Wenn die Wartung nicht innerhalb dieser Richtlinien durchgeführt wird (erforderliche Kilometerleistung + 200 km oder/und verstrichene Zeit nach dem Kauf/letzte Wartung + 1 Monat), erlischt die Garantie.
